Die Satzung ist vom Gemeinderat als Entwurf zur Auslage vom 03.02.2025 bis zum 04.03.2025 beschlossen. Sie ist nicht rechtskräftig. Mit der Auslegung soll den Einwohnern und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben werden Meinungen oder Änderungswünsche zu äußern.
Die Satzung beinhaltet einen Leitfaden, wie sich das äußere, ortsprägende Erscheinungsbild der Gebäude der Gemeinde Löhma zukünftig entwickeln soll. Die in der Satzung beschriebenen Rahmenbedingungen sind vom Gemeinderat bewusst offen und mit vielen Freiräumen für die Eigentümer gestaltet wurden. Alles, was aktuell bereits gebaut ist, wird von der Satzung nicht beeinflusst und hat Bestand.
Wir bitten um Kenntnisnahme des Auslageentwurfs der Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Löhma:
PDF Dokument: Auslageentwurf Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Löhma (öffnet in neuem Tab)
siehe auch: Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Gestaltungssatzung der Gemeinde (öffnet in neuem Tab)